Cookie-Einwilligung nach der LGPD in Brasilien

Was Brasiliens LGPD und der Cookie-Leitfaden der ANPD von Websites erwarten: Rechtsgrundlage je Cookie, Einwilligung für nicht notwendige Cookies, klare Infos.

Die LGPD

Brasiliens Lei Geral de Proteção de Dados (Gesetz 13.709/2018) gilt seit 2020 und schützt die personenbezogenen Daten von Personen in Brasilien, egal wer sie verarbeitet. Die nationale Behörde ANPD kann Bußgelder von bis zu 2 % des Umsatzes des Unternehmens in Brasilien verhängen, begrenzt auf 50 Millionen Real je Verstoß.

Der Cookie-Leitfaden der ANPD

2022 veröffentlichte die ANPD einen Leitfaden zu Cookies und zum Schutz personenbezogener Daten. Darin heißt es:

  • Jedes Cookie, das personenbezogene Daten erhebt, braucht eine Rechtsgrundlage; für nicht notwendige Cookies wie Werbung ist das in der Regel die Einwilligung.
  • Der Banner soll eine Möglichkeit bieten, nicht notwendige Cookies abzulehnen, nicht nur, sie anzunehmen.
  • Kästchen für nicht notwendige Kategorien dürfen nicht vorausgewählt sein.
  • Besucher müssen in klarer Sprache erfahren, welche Cookies wozu und wie lange genutzt werden.
  • Unbedingt erforderliche Cookies können auf berechtigtem Interesse beruhen und brauchen keine Einwilligung.

Rechte der betroffenen Personen

Betroffene können die Bestätigung der Verarbeitung, Auskunft, Berichtigung, Anonymisierung oder Löschung, Datenübertragbarkeit und Informationen über Weitergaben verlangen. Eine vollständige Antwort auf eine Auskunftsanfrage ist innerhalb von 15 Tagen fällig (Artikel 19).

Wie Consentl hilft

  • Eine fertige Regel für Brasilien: Opt-in, mit gleichwertigem Akzeptieren und Ablehnen und einer Wahl je Kategorie.
  • Banner-Texte in brasilianischem Portugiesisch und eine Cookie-Erklärung aus dem Cookie-Scanner.
  • Tracker bis zur Einwilligung zurückgehalten, ein Einwilligungsprotokoll und ein Anfrageformular mit der 15-Tage-Frist der LGPD.

FAQ

Gilt die LGPD für eine Website außerhalb Brasiliens?

Ja, wenn sie Daten von Personen in Brasilien verarbeitet, um ihnen Waren oder Dienstleistungen anzubieten, oder die Daten in Brasilien erhebt (Artikel 3).

Nein. Die LGPD kennt zehn Rechtsgrundlagen; unbedingt erforderliche Cookies können auf berechtigtem Interesse beruhen. Für die meisten nicht notwendigen Cookies, vor allem Werbung, erwartet die ANPD eine Einwilligung.

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Diese Seite bietet allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Gesetze und Leitlinien ändern sich; prüfen Sie die aktuellen Regeln für Ihre Situation.

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