Ein Nachweis der Einwilligung für jede Wahl
Consentl speichert jede Einwilligungsentscheidung pseudonym, mit der angezeigten Banner-Version, und Sie exportieren die Nachweise als CSV, wenn Sie sie brauchen.
Warum Sie Nachweise brauchen
Die DSGVO verlangt, dass Sie nachweisen können, dass ein Besucher eingewilligt hat (Artikel 7 Absatz 1). Fragt eine Aufsichtsbehörde oder ein Besucher, wie Sie die Einwilligung erhalten haben, reicht ein Screenshot des Banners nicht: Sie müssen zeigen, was ein bestimmter Besucher gesehen und gewählt hat und wann.
Was jeder Eintrag enthält
- eine zufällige Einwilligungs-ID, dieselbe wie im Einwilligungs-Cookie des Besuchers;
- Datum und Uhrzeit der Wahl und die akzeptierten oder abgelehnten Kategorien;
- die angezeigte Banner-Version, die angewandte Regionsregel und die Seite, auf der gewählt wurde;
- eine gekürzte IP-Adresse (nie die vollständige), den Browser und das Land des Besuchers;
- ob der Browser ein Global-Privacy-Control-Signal gesendet hat.
Die Einträge sind pseudonym: Sie enthalten keinen Namen, keine E-Mail-Adresse und keine vollständige IP-Adresse.
Suche und Export
Finden Sie einen Eintrag im Dashboard über seine Einwilligungs-ID oder das Datum, und exportieren Sie Einträge als CSV. Der Business-Tarif ergänzt Einwilligungsstatistiken: Zustimmungs- und Ablehnungsraten je Region und im Zeitverlauf.
Wie lange Einträge aufbewahrt werden
| Tarif | Aufbewahrung |
|---|---|
| Free, Pro | 425 Tage |
| Business | 730 Tage |
| Enterprise | 1.825 Tage |
Einträge werden nie gelöscht, solange die Einwilligung, die sie belegen, noch gültig sein kann: Die Aufbewahrung dauert mindestens so lange wie die von Ihnen festgelegte Einwilligungsdauer plus eine Sicherheitsmarge.
FAQ
Wo werden die Einträge gespeichert?
In der EU: Die Server und die Datenbank von Consentl laufen in Frankfurt.
Ist das Einwilligungsprotokoll kostenlos?
Ja. Jeder Tarif, auch Free, speichert Einträge und erlaubt den Export.