Ein Nachweis der Einwilligung für jede Wahl

Consentl speichert jede Einwilligungsentscheidung pseudonym, mit der angezeigten Banner-Version, und Sie exportieren die Nachweise als CSV, wenn Sie sie brauchen.

Warum Sie Nachweise brauchen

Die DSGVO verlangt, dass Sie nachweisen können, dass ein Besucher eingewilligt hat (Artikel 7 Absatz 1). Fragt eine Aufsichtsbehörde oder ein Besucher, wie Sie die Einwilligung erhalten haben, reicht ein Screenshot des Banners nicht: Sie müssen zeigen, was ein bestimmter Besucher gesehen und gewählt hat und wann.

Was jeder Eintrag enthält

  • eine zufällige Einwilligungs-ID, dieselbe wie im Einwilligungs-Cookie des Besuchers;
  • Datum und Uhrzeit der Wahl und die akzeptierten oder abgelehnten Kategorien;
  • die angezeigte Banner-Version, die angewandte Regionsregel und die Seite, auf der gewählt wurde;
  • eine gekürzte IP-Adresse (nie die vollständige), den Browser und das Land des Besuchers;
  • ob der Browser ein Global-Privacy-Control-Signal gesendet hat.

Die Einträge sind pseudonym: Sie enthalten keinen Namen, keine E-Mail-Adresse und keine vollständige IP-Adresse.

Suche und Export

Finden Sie einen Eintrag im Dashboard über seine Einwilligungs-ID oder das Datum, und exportieren Sie Einträge als CSV. Der Business-Tarif ergänzt Einwilligungsstatistiken: Zustimmungs- und Ablehnungsraten je Region und im Zeitverlauf.

Wie lange Einträge aufbewahrt werden

Tarif Aufbewahrung
Free, Pro 425 Tage
Business 730 Tage
Enterprise 1.825 Tage

Einträge werden nie gelöscht, solange die Einwilligung, die sie belegen, noch gültig sein kann: Die Aufbewahrung dauert mindestens so lange wie die von Ihnen festgelegte Einwilligungsdauer plus eine Sicherheitsmarge.

FAQ

In der EU: Die Server und die Datenbank von Consentl laufen in Frankfurt.

Ja. Jeder Tarif, auch Free, speichert Einträge und erlaubt den Export.

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Datenschutzgesetze